Rückwirkend zum 1. April 2012 ist im März 2013 das neue Energiesteuergesetz in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz werden einige Berechnungsgrundlagen geändert und Rückerstattungszeiträume neu geregelt. Unterschieden wird zwischen der vollständigen Steuerentlastung für KWK-Anlagen...
bis zu 2 MWel (§ 53a EnergieStG) und der teilweise Entlastung von KWK-Anlagen bis zu 2 MWel (§ 53b EnergieStG).
Die entsprechenden Anträge sind bis zum 31.12.2013 zu stellen, anschließend verfällt der Anspruch der Entlastung. Für die Antragstellung notwendige Formulare und Merkblätter gibt es beim Bundesministerium der Finanzen/ Zoll oder online unter: <link http: www.zoll.de external-link-new-window external link in new>www.zoll.de > Formulare und Merkblätter.